Heute ist eine Meldung durch die hiesige Blogosphäre geeilt, die auch mich erst ungläubig hat stutzen lassen, ob der Tatsache das dies wirklich ernst gemeint ist.
Es geht um den aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (PDF) der derzeit in Anhörung und heftiger Diskussion befindet. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesem Gesetzesentwurf um eine länderübergreifende Filterung und Zensur von allen Inhalten des Internet, die nicht dem Jugendschutzgesetz entsprechen, welches unter anderem auch diese Seite sowie zahlreiche große und bekannte Seiten wie Netzwerke wie z.B. StudiVZ, Bild und Co. betreffen würde.
Hier mal ein Auszug des Schreckens, der Frau von der Leyen mal so eben in den Schatten ihres Stoppschildes stellt.
Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine ganze Reihe abzulehnender Vorschriften:
- Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
- Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
- Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
- Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
- Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:
- Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
- Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
- Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.
Die bestehenden Regelungen bezüglich schwer jugendgefährdenden Inhalten (das betrifft u.a. Hardcore-Pornographie usw.) bleiben natürlich in Kraft.
Das alles ist hoffentlich nur eine Luftnummer die in wenigen Wochen wieder verpufft ist. Aber irgendwie beschleicht mich das merkwürdige Gefühl, das aus dieser Sache etwas werden könnte. via nerdcore
Quellen und weiterführende Artikel